Karriere beim Sutter Telefonbuchverlag

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 26.11.2018

1. Allgemeines – Geltungsbereich

a) Mit der Erteilung eines Eintragungsauftrags erkennt der Auftraggeber die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Auftragnehmers an. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Artikel der Sutter Telefonbuchverlag GmbH (diese werden auch unter der Dachmarke „Sutter Local Media“ zusammengefasst) soweit nicht ausdrücklich namentlich auf ein bestimmtes Verzeichnis (z. B.: „Gelbe Seiten“) oder einen bestimmten anderen Artikel (z.B. „Online-Listung“) des Auftragnehmers Bezug genommen wird, gelten diese Bedingungen für alle Print- und Onlineverlagsverzeichnisse oder anderen Artikel. Mündliche Abmachungen sind ungültig. Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht.

b) Der erteilte Auftrag für Print- und/oder Onlineverzeichnisse gilt jeweils nur für die im Bestellformular bezeichnete Ausgabe. Onlineeinträge sind an die Laufzeit der Printausgabe gebunden soweit im Auftrag nichts anderes geregelt ist. Der Auftrag ist für den Auftraggeber mit Unterzeichnung des Bestellformulars verbindlich. Eines Zugangs der Annahmeerklärung seitens des Auftragnehmers bedarf es nicht. Die Übersendung der Rechnung gilt dann als Bestätigung der mit Entgegennahme des Auftrages erfolgten Auftragsannahme.

c) Bei telefonischer Beauftragung oder bei Onlinedirektbestellung ist die Bestellung mit telefonischer Einigung oder Absenden der Onlinedirektbestellung verbindlich. Die Auftragsannahme erfolgt in diesen Fällen mit Zugang der Auftragsbestätigung i.d.R. per E-Mail oder auch Telefax beim Auftraggeber.

d) Ein Rücktritt ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Als solcher gilt für den Auftragnehmer bis zum Redaktionsschluss der Printverzeichnisse oder der Ausführung der beauftragten Artikel insbesondere, wenn ein Eintragungsauftrag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form zu beanstanden, die Veröffentlichung für den Auftragnehmer unzumutbar ist oder der Auftraggeber für vorhergehende oder laufende Verzeichnisauflagen oder für andere Artikel des Auftragnehmers nicht fristgerecht bezahlt hat.

e) Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Als solcher gilt für den Auftragnehmer insbesondere wenn ein Eintragungsauftrag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form zu beanstanden, die Veröffentlichung für den Auftragnehmer unzumutbar ist oder der Auftraggeber für vorhergehende oder laufende Verzeichnisauflagen oder für andere Artikel des Auftragnehmers nicht fristgerecht bezahlt hat.

f) Sofern der Auftragnehmer aus Gründen der Kulanz der Stornierung bereits erteilter Aufträge zustimmt, ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne weiteren Nachweis des Aufwandes eine Bearbeitungsgebühr bis zu 10% der Auftragssumme, der noch nicht erbrachten Leistung, zu verlangen. Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet, ein Aufwand sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Bereits erbrachte Leistungen, wie z.B. Recherche, Gestaltung, Satz und Umbruch, sind vollständig zu vergüten.

2. Vorgaben des Auftraggebers / Haftung für Werbeeintrag

a) Zu veröffentlichende Texte und Bilder sowie weitere vom Auftraggeber zu Vertragszwecken zur Verfügung gestellte Unterlagen sind dem Auftrag beizufügen oder spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Auftragserteilung dem Auftragnehmer unaufgefordert zu liefern. Stellt der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht fristgemäß zur Verfügung, wird der Auftrag nicht ausgeführt und Schadensersatz verlangt. Die Rückgabe der dem Auftragnehmer überlassenen Unterlagen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers nach Erfüllung des Auftrages.

b) Der Auftraggeber ist in Bezug auf alle beauftragten Eintragungen/Werbeformen für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der Werbung für seine Produkte/Dienstleistungen, sowie der dem Auftragnehmer gegenüber gemachten Angaben, sowie der gefertigten und zur Verfügung gestellten oder frei gegebenen Vorlagen, Bilder oder Verweisungen wie z. B. Hyperlinks oder der in Auftrag oder frei gegebenen Firmen-, Waren- und Gütezeichen, verantwortlich. Dies gilt auch hinsichtlich Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechten und Rechten an Internet Domains einschließlich ihrer Registrierung und/oder Inhalte/Gestaltungen von Homepages, Banner u. Ä. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung und der daraus entstehenden Kosten für die Rechtsverteidigung sowie Rechtsverfolgung frei. Die Benutzung von Rufnummern Dritter bedarf der Zustimmung des Anschlussinhabers; diese gilt bei Auftragserteilung an den Auftragnehmer als vom Auftraggeber eingeholt.

c) Der Auftragnehmer ist zur sofortigen Entfernung bzw. Deaktivierung der Onlineeintragung als Ganzes oder in Teilen berechtigt, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Eintrag als Ganzes oder Teile hiervon (z.B. Keywords oder Suchworte) oder die Zielseite rechtswidrig ist oder Rechte Dritter verletzt werden. Für diesen Fall bestehen keine Rückvergütungs- und/oder Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.

d) Der Auftraggeber ist verpflichtet, eintretende Änderungen dem Verlag als Auftragnehmer so rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, dass die technische Ausführung noch möglich ist. Für Fehler bei telefonisch aufgegebenen Texten oder Textänderungen, die sich im Nachhinein als falsch erweisen, bestehen keine Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche. Eintretende Text- und Rufnummernänderungen können bei Verzeichnissen oder kampagnengebundenen Onlineveröffentlichungen (z.B. Social Media Kampagnen oder Social Media Beiträge) nur bis zum Redaktionsschluss berücksichtigt werden. Bei anderen als kampagnengebundenen Onlineveröffentlichungen sind Text- und Rufnummernänderungen nach Redaktionsschluss kostenpflichtig jederzeit möglich.

e) Der Auftragnehmer ist berechtigt, ausschließlich die Formate gestalteter Einträge des Auftraggebers aus satz- oder drucktechnischen Gründen leicht zu verändern. Sofern es sich um nicht nur unerhebliche Veränderungen handelt, ist der Auftragnehmer gehalten, mit dem Auftraggeber Rücksprache zu halten.

f) Der Auftragnehmer kann nach Vorgaben des Auftraggebers auch sog. QR-Codes in Einträge einfügen. Bei der Komprimierung arbeitet der Auftragnehmer nach dem Stand der Technik. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Lesbarkeit von QR-Codes von der technischen Ausrüstung und den verwendeten Applikationen des jeweiligen Anwenders abhängt. Daher übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Garantie für die Lesbarkeit eines QR-Codes.

g) Sofern der Auftraggeber die Wiedergabe des Logos eines sozialen Netzwerkes oder einer Internetplattform, wie z.B. Facebook oder YouTube, in seinem Eintrag wünscht, so ist er dafür verantwortlich, dieses Logo in der vom Inhaber vorgegebenen Form und Aufmachung dem Auftragnehmer anzuliefern. Für die Anlieferung eines fehlerhaften oder in der konkreten Form und Aufmachung nicht für die Veröffentlichung freigegebenen Logos ist der Auftraggeber verantwortlich und stellt den Auftragnehmer insoweit von sämtlichen Ansprüchen des Logoinhabers oder anderer Dritter frei.

3. Eintragungsumfang/Ausführung durch den Auftragnehmer

3.1 bei Verzeichnissen

a) Die vom Auftragnehmer herausgegebenen Verzeichnisse basieren auf den vom Auftraggeber gegenüber dem Telefonanschlussanbieter bzw. der Deutschen Telekom AG angegebenen und bei Redaktionsschluss der Verlagsverzeichnisse gültigen Daten, die die Deutsche Telekom AG über die Deutsche Tele Medien GmbH an den Auftragnehmer übermittelt hat.

b) Die kostenfreien Standardeinträge sind in Bezug auf alle Verzeichnisse des Auftragnehmers nicht Gegenstand des Auftrages und des Rechtsverhältnisses zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Diesbezügliche Änderungswünsche sind ausschließlich an den Telekommunikationsvertragspartner des Auftraggebers zu richten. Gegenstand ist vielmehr nur jeder über diesen kostenfreien Standardeintrag hinausgehende kostenpflichtige Eintragungswunsch. Kostenfreie Standardeinträge werden dann nicht veröffentlicht, wenn eine kostenpflichtige Eintragung beauftragt ist.

c) Ein Telefonteilnehmer kann bezüglich der Produkte „DasTelefonbuch“ und „Das Örtliche“ jeweils nur einen (1) kostenfreien Eintrag veröffentlichen lassen. Ein gewerblicher Telefonteilnehmer kann bezüglich des Produkts „Gelbe Seiten”/„Gelbe Seiten regional” jeweils nur einen (1) Eintrag und nur unter einer bereits vorhandenen und für solche Einträge vorgesehenen Branche (sog. „Grundbranche“) veröffentlichen lassen. Darüber hinausgehende Einträge sind kostenpflichtig. Er muss tatsächlich zu der entsprechend gewünschten Branche zählen. Anderenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, eine vorhandene und nahestehende Branche zu wählen.

d) Für den Fall, dass zwei oder mehr rechtlich nicht miteinander verbundene Unternehmen in einem Eintrag veröffentlicht werden (Sammeleintrag), berechnet der Auftragnehmer hierfür das Vierfache des Rechnungsbetrages.

e) Die Einhaltung von Platzierungsvorschriften für Einträge außerhalb der alphabetischen Reihenfolge kann aus umbruchtechnischen Gründen nicht gewährleistet werden. Hat der Auftraggeber eine bestimmte Platzierung im Verzeichnis bestellt, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer von eventuellen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Platzierung des Eintrags, insbesondere aufgrund von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen, freizustellen. Der Ausschluss von Konkurrenten darf nicht vereinbart werden.

3.2 bei Verzeichnissen und anderen Artikeln

f) Die Erreichbarkeit der Veröffentlichungen beträgt 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind jedoch Zeiten, in denen der Onlineeintrag aufgrund von Problemen, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht zu erreichen ist.

g) Es erfolgt eine unterschiedliche Behandlung von Print- und Onlineprodukten. Bei den Suchwörtern für Onlineprodukte ist das Impressum beziehungsweise der Handelsregistereintrag des Auftraggebers maßgeblich.
Bei Onlineprodukten darf der Name des Auftraggebers folgende Elemente nicht enthalten:
Keine Informationen zu den Produkten, Dienstleistungen, Branchen und Berufsbezeichnungen bei Kammerberufen, Zusätze wie Anwaltskanzlei, Kanzlei, Steuerberatungsbüro, Gemeinschaftspraxis, Architekturbüro.
Keine Wörter nur in Großbuchstaben (mit Ausnahme von Akronymen), keine überflüssigen Leerzeichen, keine Standortinformationen wie Stadtviertel, Stadt oder Straßenname, sofern diese nicht der handelsrechtliche Bestandteil der Firmierung sind, keine Marketingslogans.

h) Der Auftragnehmer kann die Bezeichnung der Branchen jederzeit ändern bzw. entfernen. In diesem Fall ist er berechtigt, die beauftragte Eintragung einer anderen Branche zuzuordnen, die der vom Auftraggeber ursprünglich gewählten Branche am nächsten kommt.

i) Sofern Korrekturabzüge dem Auftraggeber vorgelegt werden, gilt die Genehmigung zur Veröffentlichung als erteilt, wenn die Korrekturabzüge nicht innerhalb von 7 Tagen an den Auftragnehmer zurückgegeben werden. Die Vorlage der Korrekturabzüge unterbleibt, wenn der Auftraggeber seinen Eintragungswortlaut aus der vorhergehenden Auflage unverändert beibehält. Kosten für Änderungen der ursprünglich bestellten Ausführung werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

j) Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, eine Aneinanderreihung des Buchstabens A – auch nicht getrennt durch Zeichen oder Leerstellen – als Suchwort bzw. als Bestandteil des Suchwortes sowohl in Print- als auch in Onlineprodukten zu wählen (z. B. AAA, A.A.A.). Dies gilt auch für Aneinanderreihungen anderer gleicher und ungleicher Buchstaben des Alphabets (z.B. ABC, A bis Z), für Zahlen und für Sonderzeichen (wie z.B. @, %, #, §, $, &, €). Ausnahmsweise ist eine solche Aneinanderreihung zulässig, wenn der Auftraggeber in öffentlichen Registern oder bei der Deutschen Telekom AG so registriert ist. In diesen Fällen muss das Suchwort Bestandteil des Eintrags sein, und der Auftraggeber muss dem Auftrag eine Kopie der Registrierung beilegen. Zudem ist auch die Verwendung von Werbeslogans als für die Alphabetisierung maßgebliches Suchwort unzulässig.

k) Der Auftragnehmer ist berechtigt, gestaltete Einträge zum Zwecke der Veröffentlichung in seinen Print- und Onlineverzeichnissen zu nutzen.

l) Der Auftragnehmer hält die gesetzlichen Vorgaben zum Mindestlohn ein.

4. Erstellung und Veröffentlichung eines Werbe-Kurz-Films / 360° Fotos

a) Sofern der Auftraggeber den Auftragnehmer damit beauftragt hat, einen „ Werbe-Kurz-Film“ bzw. ein „360° Foto“ im Rahmen seines Eintrags in eines der Online-Verzeichnisse oder andere Artikel des Auftragnehmers zu veröffentlichen, fertigt der Auftragnehmer bzw. ein beauftragtes Unternehmen Aufnahmen beim Auftraggeber an, aus denen der Auftragnehmer den „ Werbe-Kurz-Film“ bzw. das „360° Foto“ erstellt.

b) Der Auftraggeber ist darüber informiert und damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die Aufnahmen zur Veröffentlichung in seinen Online-Verzeichnissen oder anderen Artikel herstellt, bearbeitet und ggf. einen Zusammenschnitt fertigt.

c) Der Auftraggeber ist informiert, dass die Aufnahme von Personen der Zustimmung der Gefilmten/Abgebildeten bedarf; diese hat der Auftraggeber vorab eingeholt bzw. wird diese vorab einholen. Zudem ist ihm bekannt, dass er dafür verantwortlich ist, dass sowohl inhaltlich, optisch, als auch akustisch Rechte Dritter zu beachten (z. B. Namen, Markenzeichen, Logos) und gesetzliche Bestimmungen einzuhalten sind (z. B. keine sittenwidrige, jugendgefährdende, pornografische oder gegen politische oder religiöse Neutralität verstoßende Werbung; keine Werbung für Tabak, Alkohol; keine „Schleichwerbung“ (z. B. Zeitungen/Zeitschriften) oder „Produktplatzierung“ für Dritte etc.).

d) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer hiermit das jeweils nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht an dem „Werbe-Kurz-Film“ bzw. dem „360° Foto“. Der Auftragnehmer ist berechtigt, über den „Werbe-Kurz-Film“ bzw. das „360° Foto“ als Ganzes oder in Teilen zu verfügen (zu verbreiten, zu veröffentlichen und z. B. Rechte auf Dritte zu übertragen). Eine Vorabausfertigung erhält der Auftraggeber nicht. Er hat jedoch ein Widerrufsrecht binnen fünf (5) Werktagen nach Veröffentlichung (hierüber wird er per E-Mail oder Telefax benachrichtigt), ohne dass der Widerruf die vereinbarte Vergütung beeinträchtigt.

e) Der Auftraggeber ist außerdem einverstanden, dass der „Werbe-Kurz-Film“ bzw. das „360° Foto“ auch auf einem eigenen YouTube-Kanal bzw. anderen Social Media Plattformen oder Verzeichnisportalen oder weiteren Webseiten des Auftragnehmers eingestellt wird. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass mit dieser Einstellung YouTube selbst und jeder YouTube-Nutzer eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz insbesondere zur Nutzung des „Werbe-Kurz-Film“ bzw. des „360° Fotos“ erhält. Das Gleiche gilt für Social Media Plattformen wie zum Beispiel Facebook oder Google. Die detaillierten Nutzungsbedingungen von YouTube sind unter http://www.youtube.com/static?gl=DE&template=terms&hl=de abrufbar. Die detaillierten Nutzungsbedingungen von Facebook unter https://www.facebook.com/terms, die von Google unter https://www.google.com/intl/de_ALL/+/policy/pagesterm.html.

f) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte zu dem oder aus Anlass des „Werbe-Kurz-Films“ bzw. „360° Fotos“ stellen. Dies gilt auch für Rechtsverfolgung- bzw. Rechtsverteidigungskosten.

5. Preise – Zahlungsbedingungen

a) Einträge werden nach der gültigen Preisliste berechnet.

b) Die Preise verstehen sich zuzüglich der bei Auftragserteilung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wird der Steuersatz zwischen Abschluss des Vertrages und Erscheinen des Werkes einer Veränderung unterworfen, so bleibt die Nachbelastung bzw. Rückvergütung eines zu wenig oder zu viel berechneten Umsatzsteuerbetrages vorbehalten.

c) Die Rechnung ist – unabhängig vom Erscheinungsdatum des Objektes/Ausführung des Artikels – innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung mit 3% Skonto oder -soweit eine Verzeichnisbestellung vorliegt- bei Erscheinen des Printverzeichnisses zahlbar. Bei einer Belegung von mehreren Verzeichnissen zum Kombipreis (nur in „Gelbe Seiten“ möglich) ist der Rechnungsbetrag bis zum Erscheinen des ersten Verzeichnisses mit 3% Skonto oder bei Erscheinen des ersten Verzeichnisses zahlbar. Bei Gewährung von Mengenrabatt wird nur eine Rechnung pro Auftrag erstellt. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz und Bearbeitungskosten berechnet. Die zweite und jede weitere Mahnung werden mit 3,00 EURO in Rechnung gestellt. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer ausschließlich auf das umseitig genannte Konto des Auftragnehmers oder unmittelbar an den Vertreter zu leisten. An Vertreter geleistete Zahlungen werden nur anerkannt, wenn sie ordnungsgemäß quittiert sind.

d) Im SEPA-Lastschriftverfahren gilt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vorabankündigung (Pre-Notification) von einem (1) Tag als vereinbart. Sofern der Einzug per SEPA-Lastschrift beim 1. Versuch scheitert, werden dem Auftraggeber die dadurch entstandenen Bankkosten sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EURO auferlegt.

e) Sind Ratenzahlungen vereinbart und der Auftraggeber befindet sich mit mindestens einer Rate in Verzug, ist der gesamte Restbetrag gemäß 5c) fällig.

f) Sollten vom Auftraggeber noch nicht bezahlte Forderungen aus vorangegangenen Aufträgen bestehen, werden Zahlungen des Auftraggebers, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, auf diese angerechnet.

g) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei neuen Geschäftsbeziehungen oder bei Aufträgen mit Werbemittlern Vorkasse zu verlangen.

h) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegenüber dem Auftragnehmer aufrechnen. Das Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.

i) Forderungen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.

j) Bei Nichtzahlung der Rechnung zum Fälligkeitszeitpunkt durch den Auftraggeber erfolgt nach Mahnung die Abgabe an die Creditreform Essen, Stemmans und Waterkamp KG, Hohenzollernstr. 40 in 45128 Essen.

6. Mängelansprüche

a) Offensichtliche Eintragungsmängel sind dem Auftragnehmer innerhalb von 30 Tagen, bei Vollkaufleuten unverzüglich, nach Erscheinen des Verzeichnisses/Ausführung des Eintrags bzw., wenn zeitlich früher, nach Versand des Belegexemplars schriftlich anzuzeigen; später eingehende Mängelrügen werden vom Auftragnehmer nicht berücksichtigt, die Eintragung gilt dann als richtig ausgeführt.

b) Es bestehen keine Ansprüche bei geringfügigen Farbabweichungen zwischen Korrekturabzug und Original sowie sonstigen unwesentlichen Mängeln.

c) Ist die in Auftrag gegebene Eintragung ganz oder teilweise nicht oder in inhaltlich oder optisch veränderter Form erschienen, so hat der Auftraggeber kein Recht auf Nacherfüllung, insbesondere nicht auf Neudruck, Einfügung oder Versendung von Berichtigungsnachträgen. Dies gilt nicht bei Onlineeinträgen, die nicht an Veröffentlichungskampagnen gebunden sind; diese können auch im Nachhinein binnen einer angemessenen Frist berichtigt werden. Im Fall eines kostenpflichtigen Eintrags hat der Auftraggeber (ausgenommen bei Onlineeinträgen, s. o.) einen Anspruch auf Minderung des Rechnungsbetrages für die Eintragung oder Rücktritt vom Vertrag.

d) Die Herstellung der Verzeichnisse erfolgt in der in der gültigen Preisliste angegebenen Auflagenhöhe. Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass jeder Haushalt im Verbreitungsgebiet ein Verzeichnis erhält.

7. Haftung

a) Der Auftragnehmer haftet bei Schadensersatzansprüchen wegen Pflichtverletzungen des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden der Höhe und der Art nach unbeschränkt. Der Auftragnehmer haftet nicht für einfach fahrlässig verursachte Schäden, es sei denn, es wurden wesentliche Vertragspflichten verletzt, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind (Verletzung von Kardinalpflichten).

b) Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten haftet der Auftragnehmer nur für vertragstypische und bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbare Schäden.

c) Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist die Haftung des Auftragnehmers für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen der Höhe nach begrenzt auf bei derartigen Verlagsgeschäften vorhersehbare Schäden.

d) Die Haftung des Auftragnehmers ist in jedem durch ihn verursachten Schadensfall für alle Schäden auf 12.500,00 EURO begrenzt, es sei denn, der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.

e) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden, wenn sich die Haftung zwingend aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt, wenn es um eine Garantieerklärung geht oder um einen Fall arglistigen Verschweigens eines Mangels.

f) Wenn der Auftragnehmer an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse gehindert wird und er diese auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z. B. Arbeitskampfmaßnahmen, Ausfall von Energie, behördliche Maßnahmen, so verlängert sich die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Nach 6 Monaten ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

8. Verjährung, Erfüllungsort – Gerichtsstand

a) Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängel oder Schadensersatzes verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Verjährung von Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für die in Ziffer 7e) genannten Fälle.

b) Sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Essen Gerichtsstand und Erfüllungsort.

9. Zusätzliche Bedingungen für Werbungsmittler

a) Werbungsmittler erhalten vom Auftragnehmer nur dann eine Mittlervergütung, wenn der Auftrag zum Agenturpreis abgerechnet wird, der Werbungsmittler den Auftrag direkt erteilt, abwickelt, die Bezahlung übernimmt und Texte bzw. Druckunterlagen unmittelbar liefert. Ferner erhalten Werbungsmittler nur dann eine Mittlervergütung, wenn ihr handelsregisterlicher Unternehmensgegenstand dem einer Werbeagentur entspricht. Auf Anforderung hat der Werbungsmittler eine Kopie des Handelsregisterauszuges dem Auftragnehmer vorzulegen. Die Entscheidung darüber, ob der Unternehmensgegenstand dem einer Werbeagentur entspricht, trifft ausschließlich der Auftragnehmer.

b) Der Auftragnehmer zahlt dem Werbungsmittler keine Vermittlungsprovision, wenn der Auftraggeber im Vorjahr einen Auftrag über die verlagseigene Verkaufsorganisation erteilt hat.

c) Die vom Auftragnehmer gewährte Vermittlungsprovision darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

d) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Werbungsmittler und Werbeagenturen verpflichtet sind, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Auftraggebern an die jeweils gültige Preisliste des Auftragnehmers für Agenturen zu halten.

10. Daten

a) Hinweis gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz:
Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. Der Anbieter ist berechtigt, zu Zwecken der Auftragserfüllung und –abwicklung Dienstleister einzusetzen und die gespeicherten Daten an diese zu übermitteln und zur Vertragserfüllung verwenden zu lassen.

b) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die bestellte Eintragung bzw. ihr Inhalt in weiteren gedruckten und/oder elektronischen Verzeichnissen und Informationsdiensten des Auftragnehmers, die dieser gemeinsam mit der Deutsche Tele Medien GmbH herausgibt, oder in anderen elektronischen Verzeichnissen veröffentlicht werden kann. Dies gilt ungeachtet eines evtl. Widerspruches gegen die Veröffentlichung des Standardeintrages gemäß § 104 Telekommunikationsgesetz. Der Eintrag kann ggf. im Rahmen der Integration in diese Medien aufbereitet und verändert werden. Ein Anspruch auf Veröffentlichung ergibt sich aus dieser Klausel nicht.

c) Soweit Gegenstand des Auftrags, können die Daten im Rahmen der Integration in andere Medien zur Auftragserfüllung und –abwicklung aufbereitet und verändert werden.
Beispiel: Beauftragung eines Suchmaschineneintrags und die Suchmaschine arbeitet aber nur mit offiziellen Firmierungen (Registereintragungen), so dass statt dem angegebenen Firmennamen „Sutter Telefonbuchverlag“ nun „Sutter“ verwendet wird.

11. Modalitäten der Anrufzählung

a) Beim Auftragnehmer kann eine Anrufzählung beauftragt werden. Durch die Einrichtung einer Anrufzählung können die Beliebtheit und Frequentierung eines Eintrages ermittelt werden. Das kann für den Auftraggeber in Form einer kostenlosen Erfolgskontrolle für einen Eintrag beim Auftragnehmer erfolgen, wenn und soweit ein Eintragungsauftrag sonst nicht erteilt würde (Anrufzähler Variante A). Der Auftragnehmer bietet darüber hinaus die Einrichtung eines – dann kostenpflichtigen - Anrufzählers auch zur medienübergreifenden Erfolgskontrolle sowohl Auftraggebern als auch Auftragsinteressenten an (Anrufzähler Variante B). Die Kosten hierfür richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Auftragsinteressenten sind Kunden, die dem Auftragnehmer keinen eigenständigen Eintragungsauftrag erteilt haben.

b) Ein Anspruch auf Einrichtung eines Anrufzählers besteht ohne eine Auftragsannahme durch den Auftragnehmer nicht. Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber oder den Auftragsinteressenten die Beantragung einer oder mehrerer lokalen VoIP-Nummer bei einem Vertragspartner. Weder der Auftraggeber noch der Auftragsinteressent werden Anschlussinhaber.

c) Für den Auftraggeber läuft diese Anrufzählung als Anrufzähler Variante A für die Dauer der jeweiligen Eintragung, wobei die beantragte VoIP-Nummer noch über einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten nach der Laufzeit der Printausgabe des vereinbarten Verzeichnisses erreichbar bleibt. Im Fall des Anrufzählers Variante B läuft die Anrufzählung für den Auftraggeber bzw. Auftragsinteressenten für 1 Jahr ab Einrichtung des Anrufzählers und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer gekündigt wird.

d) Der Anrufzähler Variante A wird für den Auftraggeber in dem jeweiligen Eintrag veröffentlicht. Beim Anrufzähler Variante B entscheidet der Auftraggeber bzw. der Auftragsinteressent im eigenen Ermessen und auf eigene Kosten, wo er die Anrufzählernummer platziert. Es findet in beiden Fällen eine für den Anrufer nicht bemerkbare Anrufweiterschaltung auf eine vom Auftraggeber bzw. Auftragsinteressenten angegebene Rufnummer statt.

e) Beim Anrufzähler Variante A sorgt der Auftraggeber dafür, dass die frei geschaltete und veröffentlichte VoIP-Nummer ausschließlich in dem betreffenden Eintrag und nicht in anderen Geschäftsunterlagen veröffentlicht oder an sonstige Dritte kommuniziert wird.

f) In beiden Fällen der Anrufzählung werden der Auftraggeber bzw. der Auftragsinteressent über die ihm zugehenden Informationen und Daten Stillschweigen bewahren.

 

 

Besondere Geschäftsbedingungen für das „Online-Listing“

Stand: 15.03.2018

1. Geltungsbereich

Für die Teilnahme des Kunden am vom Sutter Telefonbuchverlag GmbH, Berthold-Beitz-Boulevard 420, 45141 Essen (nachfolgend „Verlag“) angebotenen Geschäftsbereich „Online-Listing“ gelten die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages gelten ergänzend.
Abweichende Vereinbarungen oder fremde Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Verlag oder vom Verlag Beauftragte ohne ausdrücklichen Widerspruch im Einzelfall den Vertrag ausführen.
Der Verlag arbeitet zur Durchführung des „Online-Listing“ mit einem spezialisierten Dienstleister, der Lokale Internet Werbung GmbH & Co. KG (nachfolgend „Produktpartner“/„LIW“) zusammen.

2. Gegenstand

Unter dem Sammelbegriff „Listing“ bietet LIW eine Vielzahl von Leistungen. Hierzu zählen derzeit vor allem die Erstellung, Optimierung und Pflege von Firmeneinträgen und -profilen in Onlineverzeichnissen, Plattformen für Bewertungen, mobilen Kartenanbietern, sozialen Netzwerken u. ä. (im Folgenden Portale genannt). Hierzu kümmert sich LIW um die Erstellung und Pflege der Einträge bei möglichst vielen der populären Portale.
Aus technischen und anderen Gründen kann nicht bei allen im Internet existierenden Portalen die Eintragung und Pflege vorgenommen werden. Die Anzahl der an den Kunden-Account angeschlossenen Portale richtet sich zum einen nach dem vom Kunden gebuchten Paket. Ergänzend hierzu ergibt sich der Umfang der jeweiligen Leistung aus den in der jeweiligen Produktbeschreibung enthaltenen Aussagen. Die Portale, die an den Account des Kunden angeschlossen werden, hängen von der jeweiligen technischen Verfügbarkeit des Portals sowie von der Branche, in der der Kunde tätig ist, ab. LIW ist grundsätzlich darum bemüht, den Kunden an sämtliche, dem gebuchten Profil entsprechende und passende Portale anzubinden, behält sich jedoch ausdrücklich vor, einzelne Portale jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
LIW wird soweit technisch möglich, dafür Sorge tragen, dass auch bestehende Alt-Eintragungen aktualisiert werden. Hierfür kann im Einzelfall die Mitwirkung des Kunden dahingehend erforderlich sein, das zur Bearbeitung bestehende Eintragungen existierende Zugangsdaten an LIW übermittelt werden müssen bzw. dass veraltete Eintragungen gelöscht werden, um einen Neueintrag technisch zu generieren.
LIW haftet weder für die verzögerte oder nur teilweise Annahme der Daten und Materialien, deren Ablehnung oder spätere Löschung seitens der Portale. LIW haftet nicht für die Veränderung der eingepflegten Daten und Materialien seitens der Portale und die Platzierung der Daten und Materialien auf der jeweiligen Portalseite. LIW haftet nicht für die Stilllegung von Portalen.
LIW übermittelt die vom Kunden übermittelten Daten wie Firmenname, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten, etc. an verschiedene Portale. LIW ist berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte und personenbezogenen Daten den Produktpartnern zu übertragen bzw. zugänglich zu machen. LIW ist auch berechtigt, um die Richtlinien dieser Portale einzuhalten, die Firmierung und sonstigen Daten und Materialien des Kunden Richtlinienkonform anzupassen. Der Kunde bevollmächtigt LIW und seinen Produktpartner zum Zwecke der Übermittlung und Veröffentlichung der Daten gegenüber den Portalen in seinem Namen aufzutreten.
LIW ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Angebot auf Basis der Auftragsdaten ohne inhaltliche Abstimmung und Freigabe durch den Kunden anzunehmen und zu erfüllen.
Zur Erfüllung dieser Leistungen bedienen wir uns derzeit folgender Produktpartner:
Yext GmbH, Kurfürstendamm 21 in 10179 Berlin
Der Kunde akzeptiert die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Yext GmbH, Kurfürstendamm 21 in 10179 Berlin.

3. Leistung, Laufzeit und Kündigung

Die Einzelheiten, Laufzeiten und Preise der geschuldeten Dienstleistungen ergeben sich aus dem konkreten Bestellschein des Verlages bzw. aus den Leistungsbeschreibungen.

4. Veröffentlichte Profile/Dateninhalte nach Beendigung

Der Verlag kann nicht gewährleisten, dass nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die vom Verlag erstellten Profile weiterhin in gleicher Form veröffentlicht bleiben. Es kann dazu kommen, dass sich Erscheinungsbild und Inhalte von Profilen nach Vertragsbeendigung verändern oder auch in einzelnen Fällen Alt-Profile wieder aufleben. Der Verlag rät dem Kunden daher dazu, nach einer Vertragsbeendigung selbständig die laufende und dauerhafte Überwachung und Aktualisierung bzw. Korrektur von Profilen sicherzustellen, um die durch die Zusammenarbeit mit dem Verlag gewonnenen Präsenzverbesserungen auch dauerhaft zu gewährleisten. Aufgrund der vertraglichen und technischen Anbindungen an Verzeichnisse sind durch den Verlag gepflegte und an die Verzeichnisse übermittelte Profile für bis zu 12 Monate ab Übermittlung an die Verzeichnisse technisch als Verlags- gepflegte Profile bei Verzeichnissen hinterlegt, ein eventuell technisch installierter Schreibschutz (Data-Lock) kann daher für diesen Zeitraum ebenfalls Gültigkeit behalten.
Dritte, die zusätzliche Leistungen vom Produktpartner anbieten, werden als „ICP“ (Internet Content Provider) bezeichnet. Die von einem ICP erbrachten Dienstleistungen können zusätzlichen Bedingungen und Preisen unterworfen sein. Der Kunde ist verpflichtet, sofern er diese zusätzlichen Leistungen in Anspruch nimmt, sich vor der Inanspruchnahme der zusätzlichen Leistungen von einem ICP über dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen und Preise zu informieren. Der Verlag oder sein Produktpartner sind weder Partei noch Vertreter einer Transaktion zwischen einem Kunden und einem ICP. Der Verlag übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Zuverlässigkeit von Informationen, Meinungen oder anderen Mitteilungen der ICP.

5. Haftung und Gewährleistung

Der Kunde stellt den Verlag von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Verletzung von Rechten Dritter oder gesetz- oder vertragswidrigen Verhaltens des Kunden oder dessen Gehilfen gegen den Verlag geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Übernahme der erforderlichen Rechtsverfolgungskosten. In diesem Zusammenhang weisen wir insbesondere auf die Pflichten des Kunden nach Ziff. 6 hin.
Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der übermittelten Daten, die Veröffentlichungsdauer und die Art der Veröffentlichungsdarstellung hängt vom einzelnen Verzeichnis ab und kann durch den Verlag und seinen Produktpartner nicht in jedem Fall beeinflusst werden. Der Verlag und sein Produktpartner können in diesen Fällen nur eine ordnungsgemäße Übermittlung der Daten des Kunden an die Verzeichnisse gewährleisten. Mit der korrekten Übermittlung der von dem Kunden angegebenen Daten an diese Verzeichnisse gilt die Leistung durch den Verlag als erbracht.
Der Verlag haftet nur für Schäden, die vom Verlag, seinen gesetzlichen Vertretern oder einem seiner Erfüllungsgehilfen, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind, es sei denn, es handelt sich um eine vertragswesentliche Pflicht. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Dies gilt sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche Ansprüche. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bleibt unberührt. Erfolgte die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung vom Verlag der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden begrenzt, maximal aber auf die im jeweiligen Vertragsjahr vom Kunden erhaltenen Beträge. Der Verlag schuldet nur die ordnungsgemäße Übermittlung der Daten an die Verzeichnisse, und übernimmt, soweit diese erfolgt ist, dementsprechend auch keine Haftung für die Leistungen, d.h. insbesondere die ordnungsgemäßen Veröffentlichungen durch die Verzeichnisse oder für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen durch die Verzeichnisse.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist zur Angabe wahrheitsgemäßer Daten verpflichtet und darf keine Daten Dritter angeben, von denen er nicht die ausdrückliche Genehmigung hierfür hat.
Der Kunde ist ferner verpflichtet, die Angaben des Impressums seiner Webseite(n) korrekt und stets nach allen rechtlichen Anforderungen an ein Impressum zu pflegen. Sollten die Angaben des Impressums des Kunden nicht vollständig oder nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen, so wird LIW eine neue Seite für den Kunden in den Webseiten Dritter (Portalen) erstellen und veröffentlichen. Der Kunde wird dann unverzüglich diese Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen.
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Verlag, keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen, insbesondere keine, die gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches, Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz, Waffengesetz oder deren Inhalte gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen. Der Kunde verwendet und übermittelt an den Verlag ausschließlich eigene Inhalte oder solche, an denen er die erforderlichen Rechte erworben hat und die keine Rechte Dritter verletzen und überträgt dem Verlag die einfachen, räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an diesen Inhalten, die zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfangs notwendig sind. Dies beinhaltet die Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentliche Wiedergabe, die öffentliche Zugänglichmachung und Sendung der Inhalte.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Verzeichnisse Mitwirkungsleistungen des Kunden erfordern, um einen Eintrag final freizuschalten. Die Freischaltung von Eintragungen kann z.B. über einen Aktivierungslink erfolgen, den der Kunde von einem Online-Verzeichnis erhält und anklicken muss, oder aber es kann sich um einen Code handeln, den der Kunde von einem Verzeichnis erhält und in ein Webformular eintragen muss, um die jeweilige Eintragung freizuschalten. Es kann sich jedoch auch um eine andere Form der Freischaltung handeln, die der Kunde nach der Eintragung durch den Verlag abschließend durchführen muss, um einzelne Eintragungen freizuschalten. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er sämtliche erforderlichen Mitwirkungsleistungen zur abschließenden Freischaltung von Eintragungen erbringen muss. Allerdings wird der Verlag sich bemühen, den Kunden hierbei in zumutbarem Rahmen zu unterstützen. Der Kunde verpflichtet sich innerhalb von max. 30 Tagen nach Auftragsabschluss LIW alle erforderlichen Informationen, Daten und Gestaltungswünsche bereit zu stellen, damit LIW ihrer Leistungspflicht nachkommen kann.
Darüber hinaus ist der Kunde dazu verpflichtet, Änderungen seiner Anschrift, Telefonnummer und Bankverbindung LIW unverzüglich mitzuteilen.
Aus technischen Gründen können sich beim gleichzeitigen Einsatz mehrerer Synchronisationsdienste schwerwiegende Probleme bei der Konsistenz der Profil-Daten ergeben. Der Kunde stimmt daher zu, während der Vertragslaufzeit mit keinem anderen Synchronisationsdienstleister zusammenzuarbeiten. Der Kunde ist verpflichtet, jegliche Zugangsdaten, die er von dem Verlag erhält, gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Die Zugangsdaten sind so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diesen Daten durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist, um einen Missbrauch des Zuganges durch Dritte zu verhindern. Erhaltene Passwörter sind umgehend zu ändern.

7. Schlussbestimmungen

Der Verlag ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde.
Die Parteien sichern sich beidseitig Vertraulichkeit über die Vertragsbedingungen zu. Insbesondere eventuell gewährte Rabattierungen und Mengenstaffelungen werden die Parteien strikt vertraulich behandeln.
Leistungsbeschreibungen können verändert werden, soweit die geänderte Leistung nicht deutlich abweicht, wenn diesbezüglich technische Neuerungen auf dem Markt erscheinen oder Verzeichnisse Ihr  Leistungsangebot ändern, die eine Änderung erforderlich machen und der Kunde hierdurch nicht objektiv schlechter gestellt wird. Ändert sich hingegen eine vereinbarte Leistung wesentlich zum Nachteil des Kunden, so wird der Verlag dem Kunden die beabsichtigte Änderung mit einer Frist von mindestens sechs Wochen in Textform mitteilen. Dem Kunden steht innerhalb der sechs Wochen nach Zugang der Änderungsankündigung ein schriftliches Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Der Verlag wird den Kunden in der Mitteilung, die die geänderten Bedingungen enthält, auf das Kündigungsrecht und die Bedeutung der Sechswochenfrist gesondert hinweisen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gewollten am nächsten kommt. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Verlag und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sofern der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Essen.

Besondere Geschäftsbedingungen der Sutter Telefonbuchverlag GmbH für das Meinungsmeister Bewertungssystem der GOLOCAL GmbH & Co. KG für Partner

Stand: 01.10.2018

Für die Teilnahme Ihres Unternehmens (nachfolgend: „Partner“) am vom Geschäftsbereich Meinungsmeister („Meinungsmeister“) über Sutter Telefonbuchverlag GmbH (nachfolgend: „VERLAG“) angebotenen Bewertungssystem der GOLOCAL GmbH & Co. KG (nachfolgend: „GOLOCAL“ oder „wir“) gelten zusätzlichen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des VERLAGES und unbeschadet vorrangiger individuell getroffener Vereinbarungen, ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „GB‘en“). Abweichende Geschäftsbedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, auch nicht wenn GOLOCAL ohne ausdrücklichen Widerspruch im Einzelfall den Vertrag durchführt.

1. Vertragsgegenstand, Umfang der Leistungen von GOLOCAL, Mitwirkung des Partners

1.1 Gegenstand des Vertrags ist die Teilnahme des Partners am Meinungsmeister-Bewertungssystem von GOLOCAL (nachfolgend: „Bewertungssystem“), d.h. die Erhebung und Veröffentlichungen von über das Meinungsmeister-Bewerterportal (ein mittels partnerspezifischer URL ansprechbares Webportal zum Zwecke der Generierung von Meinungsmeister-Bewertungen) oder mittels gedruckten Bewertungsbögen generierten Bewertungen der Produkte bzw. Dienstleistungen des Partners (nachfolgend: „Bewertungen“). Die Bewertung kann auch über ein dem Partner zur Verfügung gestelltes Bewertungstablet erfolgen (Ziffer 1.6) oder über ein Firmenendgerät des Partners erfolgen (Ziffer 1.7.). Die Veröffentlichung erfolgt auf der Website www.golocal.de. Zusätzlich kann GOLOCAL die Bewertungen auch in anderen Medien von GOLOCAL oder seiner jeweils aktuellen Kooperationspartner veröffentlichen, eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.

1.2 Der Partner stimmt der Veröffentlichung der im Bewertungssystem erhobenen Bewertungen seines Unternehmens durch GOLOCAL ausdrücklich zu. GOLOCAL übernimmt, unbeschadet des in diesen AGB geregelten Beanstandungsverfahrens, keine Gewähr für die abgegebenen Bewertungen.

1.3 GOLOCAL räumt dem Partner das nicht ausschließliche, auf die Dauer der Vertragslaufzeit begrenzte und nicht übertragbare Recht ein, für die Geschäftslokale des Partners, die Gegenstand der Vertragsbeziehung mit GOLOCAL sind, mit den von GOLOCAL erhobenen Bewertungen sowie mit den zur Verfügung gestellten Werbemitteln zu werben. Der Vertragspartner verpflichtet sich, jede andere oder weitergehende Nutzung, insbesondere nach Ende der Vertragslaufzeit, zu unterlassen.

1.4 Partner räumt GOLOCAL das nicht ausschließliche, auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, die Logos/Marken des Partner sowie vom Partner zur Verfügung gestelltes Material, z.B. Texte/Fotos vergütungsfrei in allen Medien zu nutzen um das Meinungsmeister Bewertungssystem zu bewerben. Diese Einwilligung kann Partner jederzeit schriftlich GOLOCAL gegenüber widerrufen. Der Partner garantiert, zur Einräumung aller erforderlichen Rechte an den vertragsgemäß zu nutzenden Marken und Logos sowie am zur Verfügung gestellten Material berechtigt zu sein.

1.5 Je nach vereinbarter Angebotsvariante gelten ferner folgende Regelungen:
1.5.1 Gedruckte Bewertungsbögen und ggfls. eine Sammelbox/ Präsentationsbox werden dem Partner von GOLOCAL zur Verfügung gestellt. Die Bewertungsbögen dürfen, außer durch Anbringung eines Firmenstempels im ggfls. hierfür vorgesehenen Feld, nicht geändert oder selbst vervielfältigt werden. Sie sind vom Partner zu sammeln und an GOLOCAL zu senden.
1.5.2 Aufsteller (zur Abfrage von Bewertungen über das Bewerterportal mittels Scan des QRCodes oder Eingabe einer Short-URL) werden von GOLOCAL geliefert. Sie dürfen nicht verändert werden. Sofern vereinbart ist, dass für die Abgabe einer Bewertung eine Belohnung ausgelobt wird (z.B. durch entsprechende Ankündigung auf dem Aufsteller), verpflichtet sich der Partner, dem Bewertenden diese Belohnung ohne Berechnung an den Bewertenden oder an GOLOCAL zu gewähren und insbesondere es nicht von der Abgabe einer positiven Bewertung abhängig zu machen. Ferner wird der Partner die URL und/oder den QR-Code zum Aufruf des Bewerterportals nicht auf seiner Website oder anderweitig zu veröffentlichen oder per E-Mail oder via vergleichbarer Kommunikationssysteme verbreiten.

1.6 Der Partner kann beim Verlag den Artikel „Meinungsmeister/Tablet“ buchen. Der Verlag stellt dem Partner für die Dauer der Laufzeit des Vertrages, ein Bewertungstablet kostenpflichtig zur Verfügung. Die Überlassung des Bewertungstablets erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Bewertung in das Bewertungssystem. Nach Kündigung des Artikels geht das Tablet in das Eigentum des Partners über. Sofern das Bewertungstablet während des Vertrages Schaden nimmt oder verlustig geht, stellt der Verlag maximal einmal ein Ersatztablet zur Verfügung, entweder im Austausch mit dem beschädigten Bewertungstablet oder im Falle des Verlustes gegen schriftliche Verlusterklärung des Partners.

1.7 Alternativ kann der Partner beim Verlag den Artikel „Meinungsmeister/eigenes Endgerät“ buchen. Der Verlag stellt dem Partner für die Dauer des Vertrages die Nutzungsmöglichkeit der entsprechenden Software für das Meinungsmeister-Bewertungssystem zur Verfügung. Die Überlassung dieser Software erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Bewertung auf dem Firmenendgerät des Partners. Eine Nutzung auf privaten Endgeräten des Partners wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Pflichten des Partners, verbotene Verhaltensweisen

2.1 Sie verpflichten sich, das Bewertungssystem nicht zu manipulieren, insbesondere Bewertungen für ihr Angebot nicht selbst abzugeben oder bei Dritten in Auftrag zu geben, und die Abgabe von Bewertungen nicht zu kontrollieren oder inhaltlich zu beeinflussen. Bei Zweifeln an der Einhaltung dieser Vorgaben kann GOLOCAL den unverzüglichen Nachweis verlangen, dass eine Bewertung ordnungsgemäß ist. Wird dieser nicht erbracht, behält sich GOLOCAL vor, die Bewertungen nicht mehr auszustrahlen.

2.2 Sie verpflichten sich ferner, die im Bewertungssystem erhobenen Bewertungen, das Logo von GOLOCAL /Meinungsmeister oder sonstige werbliche Hinweis auf GOLOCAL und/oder das Bewertungssystem nur während der Vertragslaufzeit, im Einklang mit den vereinbarten Vertragsbedingungen und nur in der von GOLOCAL zur Verfügung gestellten oder autorisierten Form zu verwenden und insbesondere nicht zu verändern oder zu ergänzen.

2.3 Soweit Ihnen im Zusammenhang mit der Abgabe einer Bewertung eine Zustimmung zur werblichen Kontaktaufnahme (z.B. per Email) erteilt bzw. die Möglichkeit zur elektronischen Kontaktaufnahme eröffnet wurde, verpflichten Sie sich, diese nur im Einklang mit den einschlägigen wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben zu verwenden.

2.4 Verstößt der Partner gegen vorstehende Pflichten, ist GOLOCAL nach vorhergehender Abmahnung, soweit eine solche nicht entbehrlich ist (§§ 314 Abs. 2, 323 Abs. 2 BGB) zu Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Weitergehende gesetzliche und vertragliche Rechte von GOLOCAL in solchen Fällen bleiben unberührt.

3. Beanstandungsverfahren

3.1 Ist der Partner der Auffassung, dass der Text einer Bewertung seines Unternehmens eine unwahre Tatsachenbehauptung oder eine rechtswidrige Beleidigung bzw. sog. Schmähkritik enthält oder eine manipulierte Bewertung ist, teilt er dies GOLOCAL in Textform mit.

3.2 GOLOCAL wird daraufhin die beanstandete Bewertung überprüfen, ggf. erkennbar rechtswidrige Bewertungen bzw. Inhalte von Bewertungen entfernen und dem Partner das Prüfungsergebnis mitteilen.

3.3 Ein Anspruch auf Entfernung von Meinungsäußerungen (d.h. nicht Tatsachenbehauptungen), die keine rechtswidrige Schmähkritik darstellen (z.B. die Vergabe einer bestimmten Anzahl von Sternen), besteht nicht.

4. Vergütung und Zahlung, Rechnung, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung

4.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise gem. der bei Vertragsschluss jeweils aktuellen Preisliste von GOLOCAL. Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. ges. USt..

4.2 Die Leistungen der GOLOCAL werden grundsätzlich mit Auslieferung der Produkte erbracht. Für die monatlichen Services während der 12-monatigen Laufzeit werden die Leistungen monatlich anteilig während der Vertragslaufzeit erbracht und im Voraus durch Verlag in Rechnung gestellt.

Die Rechnungsbeträge sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug zu zahlen. .

4.3 Der Partner stimmt der Übermittlung von Rechnungen per E-Mail zu.

4.4 Verlag kann bei Zahlungsverzug unbeschadet sonstiger Rechte die weitere Ausführung des Vertrags bis zur Bezahlung zurückstellen, insbesondere dem Partner solange die Verwendung der Bewertungen, Kennzeichen und Logos sowie Werbemittel von GOLOCAL untersagen (Zurückbehaltungsrecht). Kommt der Partner (i) für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der vereinbarten Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils hiervon oder (ii) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der vereinbarten Entgelte in Höhe eines Betrages der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann Verlag den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

4.5 Im SEPA-Lastschriftverfahren gilt zwischen dem Partner und dem Verlag eine Vorabankündigung (Pre-Notification) von einem (1) Tag als vereinbart. Sofern der Einzug per SEPA-Lastschrift beim 1. Versuch scheitert, werden dem Partner die dadurch entstandenen Bankkosten sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EURO auferlegt.

5. Laufzeit und Kündigung

5.1 Die Laufzeit für die Teilnahme des Partners am Meinungsmeister-Bewertungssystem von GOLOCAL beträgt zwölf (12) Kalendermonate und beginnt einen Monat nach Auftragserteilung (Beispiel: Bestellung, 25.02.18., Start: 25.03.18).

5.2 Während der Laufzeit ist der Vertrag nur außerordentlich kündbar. Als außerordentliche Gründe gelten insbesondere (siehe auch 4.4), aber nicht abschließend:

  • Partner nutzt die zur Verfügung gestellte Software nicht ausschließlich auf seinen Firmenendgeräten, sondern auf eigenen oder anderen privaten/gewerblichen Endgeräten.
  • Der Partner leistet die Vergütung nicht, nicht pünktlich oder nicht vollständig.

6. Garantie

Der Partner garantiert, dass alle von ihm zur Vertragsdurchführung bereitgestellten bzw. bezeichneten Inhalte (z.B. seine Marken, Logos und andere Kennzeichen, Bildmaterial/Texte, Impressumsangaben, Werbeaussagen) keine anwendbare Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verletzen, und stellt GOLOCAL von andernfalls resultierenden Ansprüchen Dritter frei bzw. ersetzt GOLOCAL hieraus resultierende Schäden und erforderliche Aufwendungen.

7. Haftungsbeschränkung

Für vorsätzlich oder grob fahrlässig von GOLOCAL oder dessen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden haftet GOLOCAL unbeschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner vertrauen durfte (nachfolgend: „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung von GOLOCAL auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine wesentlichen Nebenpflichten sind, haftet GOLOCAL nicht. Die Haftung wegen arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Partners findet nicht statt.

8. Änderung der Vertragsbedingungen

8.1 Die Vertragsbedingungen können von GOLOCAL geändert werden, soweit der Auftraggeber dem ausdrücklich oder durch konkludentes Verhalten, d.h. Verhalten, dem die Bedeutung einer Zustimmung zu entnehmen ist, zustimmt oder die Zustimmung des Partners nach den folgenden Bestimmungen als erteilt gilt.

8.2 Beabsichtigte Änderungen der Vertragsbedingungen werden dem Partner mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Dem Partner steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Widerspruchsrecht zu. Widerspricht der Partner innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht in Textform, gilt seine Zustimmung zur Änderung der Vertragsbedingungen als erteilt und die Änderungen werden zum Zeitpunkt des angekündigten Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von GOLOCAL, wenn der Partner Kaufmann ist.

9.2 Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von GOLOCAL, wenn der Partner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Davon unberührt ist GOLOCAL berechtigt, den Partner auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

9.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Besondere Geschäftsbedingungen „Reichweitenpakete“

Stand: 02.11.2018

1. Allgemeines - Geltungsbereich

1.1 Für die Teilnahme des Kunden an den vom Sutter Telefonbuchverlag GmbH, Berthold-Beitz-Boulevard 420, 45141 Essen (nachfolgend „Verlag“) angebotenen „Reichweitenpakete“ gelten die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages gelten ergänzend, soweit sie den Regelungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.

1.2 Mit Erteilung des Auftrags eines „Reichweitenpaket“ erkennt der Auftraggeber die Besonderen Geschäftsbedingungen „Reichweitenpakete“ an. Die Ziff. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nicht.

1.3 Der Auftrag ist für den Kunden mit Unterzeichnung des Bestellformulars bzw. bei telefonischer Beauftragung mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden verbindlich und, im Falle der 1. Alternative, nach Eingang beim Verlag unwiderruflich. Eines Zugangs der Annahmeerklärung seitens des Verlages bedarf es nicht. Die Übersendung der Rechnung gilt als Bestätigung der mit Entgegennahme des Auftrages erfolgten Auftragsannahme.

2. Gegenstand und Leistung

2.1 Der Verlag verschafft dem Kunden mit den Reichweitenpaketen eine bestimmte Menge an Aktionen (z.B. Visits, Calls, Klicks [darunter auch Routing oder Downloads]) innerhalb der jeweiligen Laufzeit. Dabei setzt der Verlag mit eigenem KnowHow und in freier Ermessensentscheidung eine oder mehrere Werbemaßnahmen um, zum Beispiel Profile bei Google oder eigene Landingpages. Die bestimmte Menge stellt keine Zusicherung, keine selbstständige oder unselbstständige Garantie und/oder keine Vereinbarung zur Beschaffenheit der Aktionen dar.

2.2 Der Kunde wird vom Verlag in eine eigens vordefinierte Branchenliste eingeteilt, die sich an die jeweils aktuellen und gängigen Branchen führender Suchmaschinen orientiert. Der Verlag kann die Bezeichnung der Branchen jederzeit ändern bzw. entfernen. In diesem Fall ist er berechtigt, die beauftragte Eintragung einer anderen Branche zuzuordnen, die der ursprünglich gewählten Branche am nächsten kommt.

Der Verlag ist berechtigt, zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen oder sonst unterstützend Dritte zu beauftragen.

2.3 Der Verlag darf bereits vor Laufzeitbeginn mit Werbemaßnahmen beginnen, wie zum Beispiel das Erstellen einer eigenen Landingpage des Kunden. Die vor Vertragslaufzeit angefallene Menge an Aktionen (z.B. Visits, Calls, und Klicks [darunter auch Routing oder Downloads]) ist vom Kunden nicht gesondert zu vergüten.

2.4 Die Einrichtung eines Google Kontos und/oder Profils sowie einer Landing Page ist zur Durchführung der Werbemaßnahmen zwingend erforderlich. Hierzu hat der Kunde vollumfänglich mitzuwirken. Für den Fall, dass der Kunde bereits ein Google Konto und/oder Profil eingerichtet hat, ist dem Verlag für die Vertragslaufzeit der volle Zugang zu gewähren.

2.5 Der Verlag behält sich die einseitige Ablehnung der Bestellung des Kunden vor und zwar für den Fall, dass der Kunde nicht der vordefinierten Branchenliste zugeordnet werden kann oder für den Fall, dass kein Google Konto eingerichtet werden kann bzw. dem Verlag kein voller Zugang zum Google Konto und/oder Profil durch den Kunden gewährt wird.

2.6 Sofern dem Kunden ausnahmsweise Korrekturabzüge übermittelt werden, gilt die Genehmigung zur Veröffentlichung als erteilt, wenn die Korrekturabzüge nicht innerhalb von 14 Tagen an den Auftragnehmer zurückgesendet werden.

2.7 Sofern und nur wenn ausnahmsweise Vorgaben oder Dokumente, Logos etc. des Kunden für die Werbemaßnahmen eingesetzt werden, gilt Ziff. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.8 Der Kunde erhält über die erfolgten Aktionen ab dem dritten Vertragsmonat eine Statistik, die zum Teil aus gängigen Standardanalysetools Dritter (z.B. Google Analytics) und zum Teil aus eigenen Analysetools bestehen. Personenbezogene Daten werden vom Verlag nicht (von Dritten) übernommen bzw. nicht selbst erhoben oder verarbeitet.

2.9 Die Abnahme eines Reichweitenpakets ist ausgeschlossen.

3. Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Einrichtung eines Google Kontos und/oder Profils vollumfänglich mitzuwirken. Für den Fall, dass der Kunde bereits ein Google Konto und/oder Profil eingerichtet hat, hat er dem Verlag für die Vertragslaufzeit den vollen Zugang zu gewähren.

3.2 Der Kunde gewährt dem Verlag eine nicht exklusive, weltweite, unentgeltliche, unbefristete, unwiderrufliche, komplett weiterlizensierbare und übertragbare Lizenz zum Kopieren, Verteilen, Modifizieren, Anzeigen und öffentlichen Darstellen von Inhalten und Bildern/Grafiken von eigenen Webseiten, Profilen u.Ä. des Kunden.

3.3 Der Kunde stellt den Verlag von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Verletzung von Rechten Dritter oder gesetz- oder vertragswidrigen Angaben oder Verhaltens des Kunden oder dessen Gehilfen gegen den Verlag geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Übernahme der erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

4. Laufzeit und Kündigung

4.1 Die Laufzeit für ein Reichweitenpaket beträgt zwölf (12) Kalendermonate und beginnt mit dem dritten Monatsersten nach Bestellung (Beispiel: Bestellung des Paketes, 25.11.17., Start des Paketes: 01.02.18).
Zahlt der Kunde zwei aufeinanderfolgende Abschläge nicht oder nicht vollständig, ist der Verlag berechtigt außerordentlich zu kündigen.

4.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.

4.3 Für die Kündigung ist mindestens die Textform (E-Mail) erforderlich, wobei der Zugang vom jeweils Kündigenden nachzuweisen ist. Eine Kündigung des Kunden per E-Mail muss an kundenservice@sutter.ruhr, per Post an: Sutter Telefonbuchverlag GmbH, Kundenservice, Berthold-Beitz-Boulevard 420, 45141 Essen, gesendet werden.

4.4 Während der jeweiligen Laufzeit (sechs [6] oder zwölf [12] Monate) ist der Vertrag –abgesehen von der ordentlichen Kündigung in Ziff. 4.2- nur außerordentlich kündbar. Als außerordentliche Gründe gelten insbesondere, aber nicht abschließend:
• Der Kunde wirkt nicht oder nicht ausreichend bei Einrichtung und/oder Verwaltung des Google Kontos und/oder Profils mit.
• Es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass eine oder mehrere Werbemaßnahmen rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen können oder Straftatbestände erfüllen.
• Der Kunde leistet die Vergütung nicht, nicht pünktlich oder nicht vollständig.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Pakete werden nach der gültigen Preisliste berechnet. Die Preise verstehen sich zuzüglich der bei Auftragserteilung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wird der Steuersatz zwischen Abschluss des Vertrages und Erscheinen des Werkes einer Veränderung unterworfen, so bleibt die Nachbelastung bzw. Rückvergütung eines zu wenig oder zu viel berechneten Umsatzsteuerbetrages vorbehalten.

5.2 Der Paketpreis ist mit Beginn der Vertragslaufzeit fällig (Vorkasse).
5.3 Rechnungen sind zu Beginn der Vertragslaufzeit (vierter Monatserster nach Bestellung) fällig und ab diesem Zeitpunkt je nach Laufzeit in sechs [6] oder zwölf [12] gleichen Monatsabschlägen monatlich im Voraus zu zahlen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz und Bearbeitungskosten berechnet. Die zweite und jede weitere Mahnung werden mit 3,00 EURO in Rechnung gestellt. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer ausschließlich auf das umseitig genannte Konto des Auftragnehmers oder unmittelbar an den Vertreter zu leisten. An Vertreter geleistete Zahlungen werden nur anerkannt, wenn sie ordnungsgemäß quittiert sind.

5.4 Im SEPA-Lastschriftverfahren gilt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vorabankündigung (Pre-Notification) von einem (1) Tag als vereinbart. Sofern der Einzug per SEPA-Lastschrift beim 1. Versuch scheitert, werden dem Auftraggeber die dadurch entstandenen Bankkosten sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EURO auferlegt.

6. Gewährleistung

Erreicht der Verlag die vereinbarte Menge an Aktionen nicht, ist für den Fall des Erreichens von bis zu 50% der Menge dem Kunden pauschal 50% des gezahlten Preises zu erstatten. Für den Fall des Erreichens von 51 % bis 75 % der Menge sind pauschal 25% des gezahlten Preises, und von 76 % - 90 % pauschal 10% des gezahlten Preises zu erstatten.
Eine weitergehende Minderung ist ausgeschlossen, eine Nacherfüllung ebenfalls.

Eine Kündigung nach § 649 BGB ist nur aus wichtigem Grund möglich, zum Beispiel bei fehlendem Google Konto oder bei rechtswidrigen oder strafbaren Inhalten oder Werbemaßnahmen.

Ein Rücktritt nach § 634 Nr. 3 BGB ist ausgeschlossen.

Ebenso ausgeschlossen ist der Aufwendungsersatz für eine eventuelle Selbstvornahme durch den Kunden nach § 634 Ziffer 2 BGB.

Auch die Einrede des nicht oder mangelhaft erfüllten Vertrages ist ausgeschlossen.

7. Schlussbestimmungen

Die Schaltung der Reichweitenpakete über eine Agentur wird ausgeschlossen. Ziff. 10 der AGB’en gilt nicht.

Besondere Geschäftsbedingungen „Facebook und/oder Instagram Werbekampagne“

Stand: 25.04.2018

1. Allgemeines - Geltungsbereich

1.1 Für die Teilnahme des Kunden an der vom Sutter Telefonbuchverlag GmbH, Berthold-Beitz-Boulevard 420, 45141 Essen (nachfolgend „Verlag“) angebotenen „Facebook und/oder Instagram Werbekampagne“ gelten die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages gelten ergänzend, soweit sie den Regelungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.

1.2 Mit Erteilung des Auftrags einer „Facebook und/oder Instagram Werbekampagne“ erkennt der Auftraggeber die Besonderen Geschäftsbedingungen „Facebook und/oder Instagram Werbekampagne“ an. Die Ziff. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nicht.

1.3 Der Auftrag ist für den Kunden mit Unterzeichnung des Bestellformulars bzw. bei telefonischer Beauftragung mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden verbindlich. Eines Zugangs der Annahmeerklärung seitens des Verlages bedarf es nicht. Die Übersendung der Rechnung gilt als Bestätigung der mit Entgegennahme des Auftrages erfolgten Auftragsannahme.

2. Gegenstand und Leistung

2.1 Der Verlag schaltet für den Kunden Werbekampagnen/Anzeigen bei Facebook und/oder Instagram innerhalb der vereinbarten Laufzeit. Dabei setzt der Verlag mit eigenem KnowHow eine oder mehrere Werbemaßnahmen um. Der Verlag erbringt diese Leistung dadurch, dass die entsprechenden Werbeeinblendungen bei Facebook und/oder Instagram geschaltet werden; die Leistung wird für Europa erbracht durch die Facebook Ireland Ltd., Dublin (www.Facebook.com). Es gelten für dieses Produkt ergänzend die AGB von Facebook und/oder Instagram, insbesondere die Nutzungsbedingungen und die Werberichtlinien, abrufbar unter https://www.Facebook.com/legal/terms?ref=pf bzw. http://www.Facebook.com/ad_guidelines.php.

2.2 Der Verlag ist berechtigt, zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen oder sonst unterstützend Dritte zu beauftragen.

2.3 Dem Kunden werden durch den Verlag vor jeder Veröffentlichung bei Facebook und/oder Instagram Anzeigenvorschläge übermittelt; sofern Änderungswünsche nicht innerhalb des angegebenen Zeitraumes (termingerecht) an den Verlag zurückgesendet werden, gilt die Genehmigung des Kunden zur Veröffentlichung als erteilt.

2.4 Sofern Vorgaben oder Dokumente, Logos etc. des Kunden für die Werbemaßnahmen eingesetzt werden, gilt Ziff. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.5 Der Kunde erhält auf Wunsch eine Statistik über die erfolgten Aktionen. Personenbezogene Daten werden vom Verlag nicht (von Dritten) übernommen bzw. nicht selbst erhoben oder verarbeitet.

2.6 Der Verlag reagiert nicht im Namen des Kunden auf Anfragen, Kommentare oder Ähnliches, die auf Facebook durch andere Facebook Nutzer an den Kunden gerichtet werden.

3. Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Einrichtung eines Facebook und/oder Instagram Kontos und/oder Profils vollumfänglich mitzuwirken. Für den Fall, dass der Kunde bereits ein Facebook und/oder Instagram Konto und/oder Profil eingerichtet hat, hat er dem Verlag für die Vertragslaufzeit den vollen Zugang (Adminrechte) zu gewähren. Nach der Vertragslaufzeit kann der Kunde diese Berechtigung in seinem Profil entfernen. Erfolgt die Hinterlegung der Adminrechte für den Verlag nicht termingerecht vor Laufzeitbeginn, kann ein Kampagnenstart nicht erfolgen. Der Kunde stellt dem Verlag zur Schaltung der Werbung ausreichende Informationen und Vorgaben zur Verfügung, insbesondere ein Bild, welches bestimmten technischen Anforderungen genügen muss. Falls kein eigenes Bildmaterial oder Textvorschlag durch den Kunden zur Verfügung gestellt wird, erstelllt der Verlag einen Vorschlag, den er per E-Mail an den Kunden sendet. Danach ist einmalig eine Korrekturschleife inbegriffen. Weitere Änderungswünsche sind kostenpflichtig. Weiterhin teilt der Kunde mit, welche Zielgruppenspezifikation die Werbung bei Facebook und/oder Instagram haben soll. Der Verlag ist nicht verpflichtet, diese für den Kunden auszuwählen. Teilt der Kunde keine verwendbare Zielgruppenspezifikation mit, ist der Verlag ebenso wie Facebook und/oder Instagram berechtigt, die Werbeeinblendung an jeder Stelle und zielgruppenunabhängig einzublenden. Die Anzeige wird nach den zur Verfügung gestellten Informationen durch den Kunden erstellt.

3.2 Sobald der Kunde eine Werbekampagne bei Facebook beim Verlag bestellt hat, wird ein Termin mit dem Kunden vereinbart zur telefonischen Besprechung der Inhalte der zu erstellenden Werbekampagne bei Facebook. Dieser Termin muss spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung stattfinden. Der Kunde kann den vereinbarten Termin einmal um maximal 1 Woche verschieben. Sollte der Kunde zu diesem vereinbarten Termin nicht erreichbar sein, so versucht der Verlag den Kunden während der folgenden 5 Werktage per E-Mail zu erreichen. Sollte der Kunde immer noch nicht erreichbar sein, erstellt der Verlag den ersten Entwurf der Werbekampagne bei Facebook und nutzt dafür repräsentative Fotos aus seiner Bilddatenbank und/oder Platzhaltergrafik sowie auf die Branche des Kunden zugeschnittene, allgemeingehaltene Texte und/oder Platzhaltergrafik und/oder die Webseite des Kunden. Darüber wird der Kunde per E-Mail informiert.

3.3 Der Kunde ist für den Inhalt der Werbeeinblendung alleine verantwortlich. Sowohl der Verlag als auch Facebook und/oder Instagram sind nicht verpflichtet, den Inhalt auf Rechtmäßigkeit, Sinn, werbliche Verwendbarkeit o.ä. zu überprüfen. Wenn und soweit die Werbeeinblendung auf andere Inhalte des Kunden bei Facebook und/oder Instagram verweist oder verlinkt, ist der Verlag unter keinen Umständen für dortige Inhalte oder Links verantwortlich; er ist nicht verpflichtet, die dortigen Inhalte zu bewerten oder zu prüfen, auch wenn der Verlag den Kunden dorthin verlinkt bzw. eine Werbeeinblendung dorthin veranlasst. Der Kunde gewährt dem Verlag eine nicht exklusive, weltweite, unentgeltliche, unbefristete, unwiderrufliche, komplett weiterlizensierbare und übertragbare Lizenz zum Kopieren, Verteilen, Modifizieren, Anzeigen und öffentlichen Darstellen von Inhalten und Bildern/Grafiken von eigenen Webseiten, Profilen u.Ä. des Kunden und er erklärt gegenüber dem Verlag ausdrücklich und garantiert, dass er sämtliche für die gewünschte Online-Veröffentlichung erforderlichen Nutzungsrechte aus Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den Logos, Bildern, Texten, Grafiken etc. inne hat, dass er hierüber frei verfügen darf, und dass keine Rechte Dritter entgegenstehen. Er überträgt diese Rechte in dem für die Auftragsdurchführung notwendigen Umfang auf den Verlag und insbesondere auch auf Facebook und/oder Instagram.

3.4 Der Kunde stellt den Verlag von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Verletzung von Rechten Dritter oder gesetz- oder vertragswidrigen Angaben oder Verhaltens des Kunden oder dessen Gehilfen gegen den Verlag geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Übernahme der erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

4. Laufzeit und Kündigung

4.1 Die Grundlaufzeit für ein Facebook und/oder Instagram Werbekampagne beträgt zwölf (12) Kalendermonate (siehe auch 4.2) und beginnt mit dem zweiten Monatsersten nach Bestellung (Beispiel: Bestellung des Paketes, 25.02.18., Start des Paketes: 01.04.18). Alternativ sind auch einmalige Aktionen buchbar. Zahlt der Kunde zwei aufeinanderfolgende Abschläge nicht oder nicht vollständig, ist der Verlag berechtigt, außerordentlich zu kündigen.

4.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils zwölf (12) Monate, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Ausgenommen hiervon sind einmalige Aktionen, diese bedürfen keiner gesonderten Kündigung.

4.3 Für die Kündigung ist mindestens die Textform (E-Mail) erforderlich, wobei der Zugang vom jeweils Kündigenden nachzuweisen ist. Eine Kündigung des Kunden per E-Mail muss an facebook@sutter.ruhr, per Post an: Sutter Telefonbuchverlag GmbH, Kundenservice, Berthold-Beitz-Boulevard 420, 45141 Essen, gesendet werden.

4.4 Während der Laufzeit ist der Vertrag –abgesehen von der ordentlichen Kündigung in Ziff. 4.2- nur außerordentlich kündbar. Als außerordentliche Gründe gelten insbesondere, aber nicht abschließend:
• Der Kunde wirkt nicht oder nicht ausreichend bei Einrichtung und/oder Verwaltung des Facebook und/oder Instagram Kontos und/oder Profils mit.
• Es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass eine oder mehrere Werbemaßnahmen rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen können oder Straftatbestände erfüllen.
• Der Kunde leistet die Vergütung nicht, nicht pünktlich oder nicht vollständig.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Pakete werden nach der gültigen Preisliste berechnet. Die Preise verstehen sich zuzüglich der bei Auftragserteilung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wird der Steuersatz zwischen Abschluss des Vertrages und Erscheinen des Werkes einer Veränderung unterworfen, so bleibt die Nachbelastung bzw. Rückvergütung eines zu wenig oder zu viel berechneten Umsatzsteuerbetrages vorbehalten.

5.2 Der Paketpreis ist mit Beginn der Vertragslaufzeit fällig (Vorkasse).

5.3 Rechnungen sind zu Beginn der Vertragslaufzeit (zweiter Monatserster nach Bestellung) fällig und ab diesem Zeitpunkt in zwölf [12] gleichen Monatsabschlägen monatlich im Voraus zu zahlen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz und Bearbeitungskosten berechnet. Die zweite und jede weitere Mahnung werden mit 3,00 EURO in Rechnung gestellt. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer ausschließlich auf das umseitig genannte Konto des Auftragnehmers oder unmittelbar an den Vertreter zu leisten. An Vertreter geleistete Zahlungen werden nur anerkannt, wenn sie ordnungsgemäß quittiert sind.

5.4 Im SEPA-Lastschriftverfahren gilt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vorabankündigung (Pre-Notification) von einem (1) Tag als vereinbart. Sofern der Einzug per SEPA-Lastschrift beim 1. Versuch scheitert, werden dem Auftraggeber die dadurch entstandenen Bankkosten sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EURO auferlegt.

6. Schlussbestimmungen

Eine Kündigung nach § 649 BGB ist nur aus wichtigem Grund möglich, zum Beispiel bei fehlenden Facebook und/oder Instagram Adminrechten oder bei rechtswidrigen oder strafbaren Inhalten oder Werbemaßnahmen.

Ein Rücktritt nach § 634 Nr. 3 BGB ist ausgeschlossen.

Ebenso ausgeschlossen ist der Aufwendungsersatz für eine eventuelle Selbstvornahme durch den Kunden nach § 634 Ziffer 2 BGB.

Auch die Einrede des nicht oder mangelhaft erfüllten Vertrages ist ausgeschlossen.

Besondere Geschäftsbedingungen Termin Tool

Präambel

a) Sutter Telefonbuchverlag GmbH, Berthold-Beitz-Boulevard 420 in 45141 Essen („Sutter“) betreibt ein Termin-Tool. In dem Termin-Tool registrierte Firmen („Gewerbetreibende“) können Termine über dieses Termin-Tool online einsehbar und unverbindlich buchbar machen. Nutzer („Nutzer“) dieses Termin-Tools haben so die Möglichkeit, die von Gewerbetreibenden als verfügbar ausgewiesenen Termine einzusehen und Termine zu buchen.

b) Diese Nutzungsbedingungen sind Grundlage des Vertrages zwischen dem Gewerbetreibenden und Sutter über die Leistungen von Sutter im Zusammenhang mit dem Termin-Tool. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gewerbetreibenden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Sutter stimmt ihnen ausdrücklich in Schriftform zu.

c) Diese Leistungen für Gewerbetreibende bietet Sutter ausschließlich für Gewerbetreibende, die Unternehmer i. S. von § 14 BGB sind, an.

1. Vertragsgegenstand

1.1 Sutter stellt dem Gewerbetreibenden ein Termin-Tool als kostenpflichtiges Angebot (im Folgenden „Termin-Tool“) zur Verfügung.

1.2 Inhalt und Umfang der Leistungen bestimmen sich nach diesen Nutzungsbedingungen. Sutter ist jederzeit berechtigt, in dem Termin-Tool unentgeltlich bereitgestellte Funktionen zu ändern, neue Funktionen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und/oder die Bereitstellung unentgeltlicher Funktionen einzustellen.

1.3 Im Leistungszeitraum wird dem Gewerbetreibenden das Termin-Tool in dem durch einen Eintragungsauftrag gebuchten Online-Auftritt des Gewerbetreibenden in den Verzeichnissen „Das Telefonbuch“, „Das Örtliche“, „Gelbe Seiten”/„Gelbe Seiten regional” zur Verfügung gestellt.

1.4 Das Termin-Tool kann vom Gewerbetreibenden grundsätzlich als sog. SaaS „Software as a Service“ Dienstleistung auf seiner Homepage, auf seiner Facebook-Seite und in Partnernetzwerken des Gewerbetreibenden eingebunden werden. Sutter übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Kompatibilität mit der Software des jeweiligen Anbieters. Sutter stellt dem Gewerbetreibenden darüber hinaus Apps für mobile Endgeräte zur Verfügung, die einen vereinfachten Zugriff auf das Termin-Tool auf bestimmten mobilen Endgeräten ermöglicht (im folgenden „Mobile Apps“).

1.5 Der Gewerbetreibende hat die Möglichkeit, seine buchbaren Termine, Leistungen und Ressourcen zu verwalten, Buchungen vorzunehmen sowie gebuchte Termine, die Daten seiner Kunden und weitere Informationen der Buchungen zu verwalten. Das Termin-Tool ermöglicht außerdem die Erstellung eines individuellen Buchungsprofils, über das Nutzer Termine des Gewerbetreibenden einsehen und buchen können (im Folgenden „Buchungsprofil“). Die von einem Gewerbetreibenden in dem Termin-Tool als verfügbar ausgewiesene Termine sind für Nutzer in den jeweils veröffentlichten Plattformen buchbar.

2. Account anlegen und Zugangsdaten verwalten

2.1. Für die Nutzung des Termin-Tools ist ein Account anzulegen (u.a. Eingabe von E-Mail, Passwort und weiteren Daten, wie Firma, Branche, Land, und Namen). E-Mail-Adresse und Passwort dienen zugleich als Zugangsdaten (im folgenden „Zugangsdaten“) des Gewerbetreibenden zu dem Termin-Tool. (s. auch 11.2)

2.2. Der Gewerbetreibende sichert bei der Einrichtung des Accounts ausdrücklich zu, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.
2.3. Der Gewerbetreibende verpflichtet sich, die zum Zwecke des Zugangs zu dem Termin-Tool erforderlichen Zugangsdaten geheim zu halten und nur von ihm autorisierten Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Der Gewerbetreibende übernimmt die Verantwortung für alle Handlungen, die er oder von ihm autorisierte Mitarbeiter unter seinen Zugangsdaten vornehmen.

2.4. Der Gewerbetreibende hat Sutter unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Zugangsdaten abhanden gekommen oder Dritten bekannt geworden sind. Der Gewerbetreibende übernimmt die volle Verantwortung für alle Handlungen, die unter seinen Zugangsdaten vorgenommen wurden, es sei denn, dass den Gewerbetreibenden an solchen unautorisierten Handlungen kein Verschulden trifft.

3. Vertragsschluss

3.1 Durch Unterzeichnung des Bestellscheins/Auftrags bietet der Gewerbetreibende Sutter ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung des Termin-Tools an. Sutter nimmt dieses Angebot des Gewerbetreibenden durch Auftragsbestätigung rechtsverbindlich an. Dadurch kommt der Vertrag zwischen Gewerbetreibenden und Sutter zustande. Sutter ist zur Annahme des vom Gewerbetreibenden erklärten Angebots und damit zum Vertragsschluss nicht verpflichtet.

4. Nutzung des Termin-Tool

4.1 Sutter stellt Gewerbetreibenden und Nutzern das Termin-Tools als technische Infrastruktur zur eigenverantwortlichen Nutzung zum Zwecke einer möglichen Terminvereinbarung zur Verfügung. Sutter selbst hat dabei jedoch keinen Einfluss auf die konkrete Nutzung des Termin-Tools durch die Gewerbetreibenden oder Nutzer, insbesondere nicht auf die von Gewerbetreibenden über das Termin-Tool als verfügbar ausgewiesenen Termine, die Inhalte der von Gewerbetreibenden gestalteten Leistungsbeschreibung, Preisangaben oder weiteren Informationen, oder die Inhalte des Buchungsprofils. Deshalb ist der Gewerbetreibende für die Nutzung des Termin-Tools und alle Inhalte der von ihm unter Nutzung des Termin-Tools erstellten Leistungsbeschreibung und des Buchungsprofils allein verantwortlich.

4.2 Der Gewerbetreibende ist für einen etwaigen Vertragsschluss mit dem Nutzer und dessen Inhalt (z. B. AGB) selbst verantwortlich. Vertragspartner eines etwaigen Vertrags über die von Gewerbetreibenden über das Termin-Tool angebotenen Leistungen sind ausschließlich der Nutzer und der jeweilige Gewerbetreibende. Sutter hat keinerlei Einfluss auf die Ausgestaltung des rechtlichen Verhältnisses zwischen dem Gewerbetreibenden und dem Nutzer und ist dafür nicht verantwortlich.

4.3 Sutter hat keinen Einfluss auf die Buchung von Terminen durch die Nutzer. Sutter übernimmt insbesondere keine Verantwortung dafür, dass durch die vom Gewerbetreibenden über das Termin-Tool angebotenen Termine für Leistungen eine Mindestanzahl von Buchungen generiert wird oder die von Nutzern gebuchten Termine tatsächlich eingehalten werden. Sutter als Anbieter der technischen Infrastruktur zum Zwecke der eigenverantwortlichen Vertragsanbahnung zwischen Nutzer und Gewerbetreibendem trifft außerdem keine Verantwortung für etwaige Schäden, die dem Gewerbetreibenden im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme seiner Leistungen durch den Nutzer möglicherweise entstehen.

4.4 Der Gewerbetreibende verpflichtet sich, zu prüfen und sicherzustellen, dass die von ihm angebotenen Leistungen, die Inhalte der von Gewerbetreibenden gestalteten Leistungsbeschreibung und weiteren Informationen sowie die Inhalte des Buchungsprofils weder gesetzliche Verbote, noch die guten Sitten, noch Rechte Dritter (insbesondere, aber nicht ausschließlich Namens-, Persönlichkeits-, Urheber-, Datenschutz- und Kennzeichenrechte) verletzen. Insbesondere verpflichtet sich der Gewerbetreibende, über das Termin-Tool keine Leistungen anzubieten und in der Leistungsbeschreibung und dem Buchungsprofil keine Inhalte zu verwenden, die
• sich auf Glückspiele oder Wetten beziehen
• Gewalt verherrlichen oder volksverhetzende Inhalte betreffen
• sexuelle, pornographische oder sonstige jugendgefährdende Inhalte betreffen
• zu Straftaten aufrufen
• Dritte beleidigen, verleumden oder belästigen
• rechtswidrig, oder störend für die Privatsphäre Dritter sind, diffamierend oder anstößig sind oder unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik enthalten
• Links oder sonstige Verbindungen zu Inhalten enthalten, die nach vorgenannten Kriterien unzulässig sind.

4.5 Sutter trifft keine vertragliche Pflicht zur Überprüfung der vom Gewerbetreibenden in dem Termin-Tool eingegebenen Inhalte und Daten. Sutter wird jedoch Hinweisen auf eine etwaige Rechtswidrigkeit von Inhalten nachgehen und ggfls. geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustands treffen. Soweit vom Gewerbetreibenden eingegebene Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen, hat Sutter das Recht nach eigenem Ermessen, diese Inhalte zu sperren und/oder zu löschen sowie darüber hinaus das Buchungsprofil oder den Account des Gewerbetreibenden insgesamt zu sperren.

4.6 Im Falle eines solchen durch den Gewerbetreibenden zu vertretenden Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen behält sich Sutter das Recht vor, den mit dem Gewerbetreibenden geschlossenen Vertrag außerordentlich zu kündigen.

4.7 Der Gewerbetreibende stellt Sutter von allen Ansprüchen Dritter frei und erstattet Sutter alle erforderlichen Aufwendungen, einschl. der Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung, die diesen wegen der Verletzung ihrer Rechte, insbesondere, aber nicht ausschließlich von Urheber-, Kennzeichen-, Wettbewerbs-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten, durch die vom Gewerbetreibenden eingegebenen Inhalte gegenüber Sutter zustehen, sofern Verschulden des Gewerbetreibenden vorliegt.

5. Nutzungsrechte

5.1 Der Gewerbetreibende ist berechtigt, das Termin-Tool im Rahmen und beschränkt auf die Zwecke der vertragsgemäßen Nutzung während der Vertragslaufzeit zu nutzen. In diesem Umfang räumt Sutter dem Gewerbetreibenden ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an dem Termin-Tool ein.

5.2 Durch das Einstellen von Inhalten räumt der Gewerbetreibende Sutter an den jeweiligen Inhalten ein einfaches, übertragbares, sublizenzierbares, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages über die Nutzung des Termin-Tools beschränktes Nutzungsrecht zum Zwecke der Veröffentlichung dieser Inhalte in dem Termin-Tool ein. Dieses umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Speicherung in Datenbanken, sowie der ganz oder teilweisen Bearbeitung, um die Inhalte im Rahmen der Veröffentlichung in dem Termin-Tool zu präsentieren und zu nutzen.

5.3 Der Gewerbetreibende garantiert, dass er uneingeschränkt befugt ist, die vorstehend genannten Rechte einzuräumen und über diese Rechte insoweit zu verfügen und dass er mit der Einräumung dieser Rechte keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere nicht Persönlichkeitsrechte oder urheberrechtlich geschützte Rechte Dritter, an den Inhalten.

6. Verfügbarkeit

Sutter bemüht sich um eine Verfügbarkeit von 95 % im Jahresmittel für den Betrieb und die Nutzung des Termin-Tools, wobei angekündigte Ausfall- und Wartungszeiten nicht mitzählen sowie alle Umstände, auf die Sutter keinen Einfluss hat.

Dazu zählen u. a.:
• Ausfallzeiten aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen)
• Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen
• Ausfallzeiten, die auf Ausfälle von Teilen des Internets sowie externe DNS, Routingprobleme die außerhalb der unmittelbaren Kontrolle von Sutter liegen, zurückzuführen sind
• Ausfallzeiten in Zusammenhang mit dem Einsatz von der Termin-Tool nicht unterstützter Software, insbesondere Betriebssystemen, Browsern und Endgeräten

7. Vergütung und Abrechnung

7.1 Der Rechnungsbetrag ist zahlbar mit Beginn des Vertragszeitzeitraums, jedoch erst nach Ablauf des kostenlosen Testzeitraumes, in zwölf (12) gleichen Monatsbeträgen und wird per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz und Bearbeitungskosten berechnet. Die zweite Mahnung wird mit 3,00 EURO in Rechnung gestellt. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer ausschließlich auf das umseitig genannte Konto des Auftragnehmers oder unmittelbar an den Vertreter zu leisten. An Vertreter geleistete Zahlungen werden nur anerkannt, wenn sie ordnungsgemäß quittiert sind.

7.2 Im SEPA-Lastschriftverfahren gilt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vorabankündigung (Pre-Notification) von einem (1) Tag als vereinbart. Sofern der Einzug per SEPA-Lastschrift beim 1. Versuch scheitert, werden dem Auftraggeber die dadurch entstandenen Bankkosten sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EURO auferlegt.

7.3 Alle Preise gelten zzgl. der jeweils geltenden gesetzl. MwSt.. Aufrechnung sowie Zurückbehaltungsrechte des Gewerbetreibenden sind ausgeschlossen, außer, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

8. Mitwirkung des Gewerbetreibenden

8.1 Der Gewerbetreibende wird alle erforderlichen Mitwirkungs- und/oder Beistellungsleistungen rechtzeitig erbringen. Er wird Sutter insbesondere die für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen notwendigen Informationen geben und hinreichend qualifizierte Ansprechpartner benennen.

8.2 Der Gewerbetreibende sichert zu, dass er den von Sutter zur Verfügung gestellten Code für die Einbindung des Buchungsbuttons in die Webseite des Gewerbetreibenden bzw. für die Integration auf Drittplattformen nur unverändert und nach den Vorgaben von Sutter verwendet.

9. Gewährleistung

9.1 Für das Termin-Tool beschränkt sich die Gewährleistung von Sutter auf die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit des Termin-Tools gemäß deren Beschreibung auf den Webseiten von Sutter. Auftretende Sach- und Rechtsmängel an das Termin-Tool wird Sutter in angemessener Zeit nachbessern.

9.2 Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, Sutter etwaige Mängel des Termin-Tools unverzüglich in Textform anzuzeigen, jeweils unter Beschreibung der näheren Umstände des Auftretens des angeblichen Mangels.

10. Haftung

10.1 Sutter haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang etwaiger Garantien.

10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung von Sutter auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von Sutter ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Sutter.

11. Datenschutz

11.1 Sutter beachtet bei der Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten die anwendbaren Datenschutzgesetze nach DS-GVO.

11.2 Der Kunde beauftragt Sutter mit der Einrichtung des Zusatzmoduls Agendize SAS, 12 rue Bégand, 1000 Troyes, France. Der Kunde übergibt die Kontaktdaten der Ansprechpartner sowie die Daten seiner Mitarbeiter, die berechtigt sind, den vertraglich vorgesehenen Support zu beanspruchen, an Sutter. Sutter verwendet die Daten für folgenden Zweck und gibt sie an die genannten Dienstleister weiter:
• Durchführung des Onboarding durch die Competence Data GmbH & Co KG
• First Level Support durch die Competence Data GmbH & Co KG bzw. Sutter
• Einrichtung der Applikation Agendize und Weitergabe der Daten an Agendize für die Bereitstellung eines Second Level Supports.
Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm bereitgestellten Daten durch ihn rechtmäßig erhoben wurden.

11.3 Der Gewerbetreibende sichert zu, dass er in dem Termin-Tool personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter, insbesondere Bilder seiner Mitarbeiter, oder andere personenbezogene Daten Dritter nur verwendet, soweit der jeweils Betroffene datenschutzkonform eingewilligt hat.

11.4 Der Gewerbetreibende verpflichtet sich, mit den personenbezogenen Daten, die ihm über das Termin-Tool durch den Nutzer übermittelt werden, in einer DS-GVO-konformen Weise umzugehen, insbesondere was die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sowie die Löschung der Daten angeht.

12. Laufzeit, Testzeitraum und Beendigung des Vertrags

12.1 Der Vertrag wird für 15 Monate geschlossen, wobei die ersten 3 Monate als kostenloser Testzeitraum gelten.

12.2 Der Vertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Testzeitraumes gekündigt werden (Sonderkündigungsrecht).

12.3 Wird der Vertrag nicht zum Ende des Testzeitraumes gekündigt, läuft er bis zum Ende der 15 Monate und verlängert er sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht einer der Vertragspartner den Vertrag mit einer Frist von 2 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich kündigt.

12.4 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform und können gerichtet werden an: kundenservice@sutter.ruhr

13. Schlussbestimmungen

13.1 Sutter behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, insbesondere wenn gesetzliche Bestimmungen dies erfordern oder dies zur Verbesserung der Abwicklung oder der Unterbindung von Missbrauch notwendig ist. Über die Änderung wird Sutter den Gewerbetreibenden in Textform informieren. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Gewerbetreibende nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Erhalt der Mitteilung widerspricht. Sutter wird bei einer Änderung der Nutzungsbedingungen auf das vorgenannte Widerspruchsrecht und die auf die vorgenannten Folgen eines ausbleibenden Widerspruchs hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs des Gewerbetreibenden, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. In diesem Fall ist Sutter berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden.

13.2 Für diese Nutzungsbedingungen und die Vertragsbeziehungen zwischen Sutter und dem Gewerbetreibenden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Regelungen des internationalen Privatrechts. Leistungs- und Erfüllungsort ist Essen. Gerichtsstand ist Essen.

Essen, 30.10.2018